Überarbeitetes EU-Patentrecht – Neue Chance für mittelständische Unternehmen?

Neues EU-Patent verabschiedet – ohne Italien und Spanien?

BildEine sicher längst fällige Überarbeitung des EU-Patentrechts wurde verabschiedet und soll voraussichtlich im Jahr 2015 realisiert sein. Das neue System startet erst dann, wenn mindestens 13 Staaten das Gerichtsübereinkommen ratifiziert haben.
Durch die Verabschiedung des neuen EU-Patents soll der Patentschutz in Europa kostengünstiger werden und somit auch kleinen und mittleren Unternehmen zu Gute kommen, die bisher zum Beispiel eine kostenintensive Patentierung ihrer „Erfindungen“ gescheut haben.
Welche Neuerungen bringt das neue EU-Patentpaket denn nun wirklich?
„Mit dem EU-Patent entsteht ein kostengünstiges und rechtsicheres Patentsystem, von dem die patentstarke deutsche Industrie besonders profitieren wird. Das ist eine gute Nachricht für den Patent-Europameister Deutschland. Das EU-Patent senkt die Kosten und erleichtert die Rechtsdurchsetzung außerordentlich, weil die Unternehmen auf einen Schlag praktisch flächendeckenden Patentschutz in ganz Europa erlangen. Damit stärkt das EU-Patent den Innovationsstandort Europa im weltweiten Wettbewerb“ (Markus Kerber, BDI-Hauptgeschäftsführer).

Vom EU-Patent soll insbesondere der Mittelstand profitieren, für den ein umfassender Patentschutz bislang aufgrund der hohen Kosten für Gebühren und Übersetzungen meist unerreichbar war.
Vorgesehen ist, dass Patentanmeldern in Europa ein ähnlich starker Patentschutz geboten wird, wie dieser aus den USA, Japan und China schon bekannt ist. Gegenüber dem klassischen europäischen Patent sollen die Anmeldekosten nach Angaben der EU-Kommission um bis zu 70-80% reduziert werden. Zudem sollen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung des EU-Patents deutlich günstiger sein als die bisherigen Kosten des klassischen europäischen Patents.

Kritiker behaupten allerdings, dass das neue EU-Patent nicht unbedingt die Kosten senkt, weil: Anmelder bisher ein klassisches europäisches Patent durchschnittlich nur in drei bis sieben Vertragsstaaten validieren, was bedeutet, dass die von der EU-Kommission genannten Kosten nicht einmal ansatzweise entstehen. Diese Aussage ist sicher nicht unrichtig, allerdings dürften auch einige große Unternehmen hierbei an die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit gedacht haben. Denn ein Patent beinhaltet unter anderem nicht nur die Kosten für Patentanmeldung/Validierung sondern auch Folgekosten, die auch für ein großes Unternehmen nicht nur Peanuts sind und vorausschauend berücksichtigt werden.
Aufgrund der EU-Patentverordnung können Patentinhaber einen einheitlichen Schutz für die gesamte EU (außer Italien und Spanien) erhalten. Kostspielige Übersetzungen des Patents in die zahlreichen Sprachen der EU-Staaten wird es nach einer Übergangszeit nicht mehr geben; diese sollen durch Maschinenübersetzungen ersetzt werden. Der einheitliche Schutz kann vor dem Europäischen Patentgericht mit einer einzigen Klage nach einheitlichen Maßstäben flächendeckend durchgesetzt werden.
Das bedeutet dann allerdings auch, dass, wenn ein Patent in einem Land zurückgezogen wird, alle Schutzrechte in den EU-Staaten „wegfallen“. Im klassischen EU-Patent kann in einzelnen Ländern das Patent zurückgezogen werden ohne dass dieses in anderen Ländern sein Schutzrecht verliert.
Es gibt, wie bei den meisten Neuerungen eines Gesetzes, also durchaus Pro und Contra und schafft allgemeine Verunsicherungen. In jedem Fall ist es mehr als sinnvoll einen Patentanwalt zu Rate zu ziehen und diesen im Falle einer vorgesehenen zeit- und kostenintensiven Patentanmeldung oder Schutzrechtsklage zu beauftragen. Im Fall einer Schutzrechtsverletzung kann ein Patentanwalt die fachliche Unterstützung bieten, die man benötigt, um sich im Patentrecht zurechtzufinden. Bevor das Vorhaben einer langwierigen, umfangreichen und zeitintensiven Patentanmeldung umgesetzt werden kann und nachdem ein Patent erfolgreich angemeldet wurde, sind zum Erreichen und Erhalt der Schutzfähigkeit zeitintensive Schritte notwendig, die ein Patentanwalt für ein Unternehmen effizient und mit den erforderlichen speziellen Kenntnissen umsetzt.

Damit eine Patentanwaltskanzlei diese sehr umfangreichen Verfahren effizient umsetzen kann, ist die Auslagerung von patentanwaltlichen Schreibarbeiten an ein externes spezialisiertes Schreibbüro eine sehr gute Alternative. Gerade bei Patentanmeldungen, Schutzrechtsverfahren, etc. ist eine schnelle schriftliche Reaktion erforderlich, die durch ein auf dieses Gebiet spezialisiertes, externes Schreibbüro umgesetzt werden kann. Durch die Berufsausbildung und meist langjährige Berufserfahrung einer Patentanwaltsfachangestellten können diese effizient in Bereichen eingesetzt werden, die wesentlich zum Erfolg eines Verfahrens beitragen. Durch die Auslagerung der Schriftsätze an einen externen professionellen Schreibservice entfällt unter anderem die zeit- und kostenintensive Einarbeitung neuer Mitarbeiter – vorhandenes Personal kennt interne Kanzleiabläufe, Mandanten, Verfahrensweisen, etc. in den einzelnen Abteilungen und Verfahren – und kann somit zur erfolgreichen Umsetzung der immer größer werdenden Anforderungen beitragen.

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