Streit um EEG Umlage verhindert zukünftig Investitionen in Windkraft-Fonds

Investitionen in neue Projekte der regenerativen Energieerzeugung stehen vor dem Aus. Die kalkulatorischen Grundlagen werden den Investoren entzogen.

Wer heute noch investieren will, kann aktuell bestehende Projekte mit festen Kalkulationsgrößen erwerben.

Ist das Gerangel um die Strompreisbremse nur ein politischer Spielball vor der Wahl um Stimmen einzufangen? Es kann nicht sein, dass Investitionsunsicherheiten durch Stimmenfang entstehen, um bei der nächsten Bundestagswahl wieder an der Macht zu stehen.

Von der Strompreisbremse sind Kleinwindkraftanlagen nicht betroffen. Natürlich nicht, denn diese wurden bisher in einem geringen Maße von den Behörden genehmigt. Sie tragen somit kaum zum Anstieg der EEG Umlage bei. Deshalb kann man natürlich Kleinwindanlagen außen vor lassen. Wie wäre es mit einer Förderung von Kleinwindkraftanlagen? Die Bürger können den Strom selbst erzeugen und auch selbst verbrauchen. Diese Windstromerzeugung kann sowohl von der Industrie, gewerblichen Unternehmen und von der Landwirtschaft durchgeführt werden. Wenn das Hauptziel bleibt, den selbst erzeugten Windstrom auch selbst zu nutzen, dann kann einer Förderung nichts im Wege stehen. Die Selbstnutzung der Windenergie hat eine andere Wirkung als die Einspeisung von Solarenergie in das öffentliche Netz. Die Förderungskosten betreffen maximal nur die Spitzenlast und nicht die Grundlast. Deshalb sollte mehr Gewicht auf die Förderung von Genehmigungen für Kleinwindkraftanlagen gelegt werden. Das ist nicht teuer für die EEG Umlage. Der Erzeuger spart erheblich und es ist zwei bis dreimal energieeffizienter als solare Elektrizität. Auch nachts weht der Wind
Die starke deutsche Wirtschaft, die hier einen Binnenmarkt mit vielen Arbeitsplätzen geschaffen hat, wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ein Abwürgen der Binnenkonjunktur hervorrufen. Ist dem Wirtschaftsminister bewusst, dass Deutschland dadurch Mittelstand wird?
Der Bundesumweltminister versucht eine oberflächliche Schadensbegrenzung herbeizuführen. Warum erst jetzt? Warum fangen die Politiker erst dann eine sogenannte Schadensbegrenzung an, wenn die Zahlen aus dem Ruder laufen? Bereits mit den Zielen der Energiewende wurde deutlich, wie stark die EEG-Umlage und somit der Strompreis steigen werde. Mit dem starken Zubau der Photovoltaik stieg die EEG Umlage bereits 2009 von ca. 1,3 Cent auf ca. 2,05 Cent pro kw / h in 2010. Das kommt durch den starken Zubau der Solarbranche. Durch weitere Investitionen in grünen Strom stehen wir aktuell bei 5,2 Cent. Sicherlich kann die EEG Umlage noch etwas weiter steigen, Studien des BMU weisen aber auf eine sinkende Tendenz der EEG Umlage ab 2019/2020 aus. Quelle: Langfristszenarien BMU Dezember 2010 FKZ 03MAP146, PDF, Abruf am 16.02.2014. Selbst durch die sinkenden Einspeiseerlöse für Solar und Windkraft wurde schon etwas für die Senkung der EEG Umlage getan. Warum eine Durchlöcherung des EEG Gesetztes mit nachträglichen wirtschaftlichen negativen Folgen für die Betreiber eingeführt werden soll? So etwas sollte ein Wirtschaftsminister erklären. Erst Investition, dann Selbstbedienung der Politik!

Investitionen in erneuerbare Energie um der Energiewende grünes Geld zur Verfügung zu stellen, sind in einem begrenzten Umfeld in Windparks möglich, die bereits produzieren. So gehen Investoren geringere Risiken ein. Außerdem sind keine Millionenbeträge zur Investition erforderlich. Laufende Ausschüttungen für Windparkbeteiligungen sollen steigen. Standorte mit kalkulierbaren Windprognosen sollten bevorzugt werden

Über:

Honorar Company Beratungs-GmbH
Herr Joachim Wehnsen
Am Boßelkamp 3
25541 Brunsbüttel
Deutschland

fon ..: 04852 8354074
web ..: http://www.honorar-company.de
email : redaktion@honorar-company.de

,,Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Honorar Company Beratungs-GmbH
Herr Joachim Wehnsen
Am Boßelkamp 3
25541 Brunsbüttel

fon ..: 04852 8354074
email : redaktion@honorar-company.de