Wirtschaftskriminalität und Opferschutz – Arbeitskreis gestartet
Wirtschaftskriminalität, Betrug, Täter, Verurteilungen, Gefängnisstrafen, Prävention sind Themen, die in dem von Dr. Thomas Schulte und Carsten Beyreuther gegründeten Arbeitskreis erarbeitet werden.
Ihre Erfahrungen bündeln Carsten Beyreuther, Teamchef von Beyreuther Training und bekannter Coach rund um den Verkauf und Dr. Thomas Schulte, Anlegerschützer, für ein neues Projekt rund um Wirtschaftskriminalität und Opferschutz. Hintergrund ist das absolute Versagen des Staates im Bereich Opferschutz vor Wirtschaftskriminellen und der Wunsch der beiden ethisch korrektes Handeln in den Vordergrund der Tätigkeit zu stellen. Trainer Carsten Beyreuther hierzu: „Wir sind Spieler im einem kapitalistischen System; wer Schwächere schützen will, darf die Augen vor der Wirtschaftskriminalität nicht schliessen. Wer die Abgründe kennen will und die Auseinandersetzung nicht scheut muss daher das Gespräch mit dieser Personengruppe suchen!“
Konkrete Vorgehensweise?
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt: „Beobachtungen bestätigen, dass Wirtschaftskriminalität zu Lasten der von uns vertretenen Verbraucher und Anleger immer Konjunktur hat. Nur die Moden ändern sich, wir wollen im Sinne eines effektiven Opferschutzes und der Wiedergutmachung uns dem Problem stellen und das direkte Gespräch mit den Tätern suchen.“ Der Arbeitskreis „Wirtschaftskriminalität und Opferschutz“ sicherte den Informanten und Probanden Vertraulichkeit zu, so dass in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre diskutiert werden konnte.
Im Rahmen der ersten Schritte wurde daher am 07.11.2012 eine Interview-Aktion mit einem prominenten Akteur statt. Dieser führte als einer der Köpfe eine große Kapitalanlagegesellschaft in Deutschland vor einigen Jahren in die Insolvenz mit einem sehr hohen Schaden für tausende Anleger. Wie kam es dazu? Welche Gefühle und Motive trieben diesen Täter an?
Welche Ziele und Aufgaben werden verfolgt und treiben zur Motivation?
Im Rahmen der Anhörung bestätigten sich folgende Punkte:
Prävention soll die Beseitigung normwidrigen Verhaltensbereitschaft und Verhalten ermöglichen. Diese Fragen lassen sich nur klären durch eine offene Prüfung der Ursachen und Bedingungen der Straftaten. In der Diskussion mit dem Straftäter wurde die „Social Theory und Social Structure“ Annahme von Merton (USA 1957) bestätigt, dass der Leistungswunsch und Wunsch nach ökonomischen Aufstieg gebremst war durch die Ausbildung und seinen Werdegang als Schüler. Aus diesem Gefühl der Unterprivilegierung entstand die Motivation der juristischen Grenzüberschreitung. Angesprochen wurden auch Punkte der sogenannten psychoanalytischen Kriminalitätstheorie durch die Werte-Inkonsitenz der Mutter und schwierigen Sozialisationsbedingungen.
Lernpsychologisch wurde die operante Konditionierung klar bestätigt: Der Lebenslauf und berufliche Werdegang war geprägt von einer Phase des Try-and-error als junger Kaufmann im Kapitalanlagerechtsbereich; dann erlernte der Täter im Rahmen seiner Verhaltensselektion, dass das Weglassen gewisser Informationen bei dem Vertragspartner (der Nachteile) zu einer höheren Vertragsabschlussquote führte. Diese Vertragsabschlussquote führte wieder um zu einer Verbesserung der ökonomischen Situation des Täters (grundlegend hierzu: Herrmann, Lehrbuch der empirischen Persönlichkeitsforschung, Seite 406ff.).
Der Täter gab an keinerlei Schadenersatz geleistet zu haben und stellte sich nur widerwillig dem Strafverfahren. In seinem Selbstbild war der Täter Opfer seiner Mittäter und anderer wortreich geschilderter Intrigen der Justiz. Eine Empathie für die Opfer im Sinne von Mitleid und Wiedergutmachung (Schadenersatzzahlungen) bestand nicht. Eine Verhaltensänderung gab es nicht.
Was ergibt sich daraus?
Carsten Beyreuther: „Wir bleiben mit unserem Arbeitskreis an dem Thema dran und werden die Punkte vertiefen; zu gleich werden wir Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren. Zudem wollen wir die Erkenntnisse in Seminaren mit Dritten weitergeben. Um diesem Täter zu „helfen“, ist es erforderlich im Einzelcoaching weiter zu sprechen; die staatlichen Möglichkeiten der Strafe sowie des Schadenersatzes kommen hinzu.
V.i.S.d.P.:
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