WGF AG: Das Insolvenzverfahren ist eröffnet, ein Insolvenzplan soll folgen
Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) hat im vergangenen Jahr Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Nun soll das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat. Nun soll das Amtsgericht Düsseldorf nach der formalen Prüfung des WGF AG – Sanierungsplans im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung angeordnet haben. Der Insolvenzplan der WGF AG soll wohl in naher Zukunft fertiggestellt werden.
Zweifel an der WGF AG sollen erstmals aufgekommen sein, als die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts im vergangenen Jahr mehrfach verschoben wurde. Im Dezember 2012 soll dann die geplante Rückzahlung der Hypothekenanleihe WGFH06 mit einem Emissionsvolumen von mehreren Millionen Euro ausgesetzt worden sein. In der Folge soll die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag auf Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung gestellt haben.
Der Ausgang des Insolvenzverfahrens ist derzeit nicht abzusehen. Inwieweit dieses Vorhaben erfolgreich ist und welche genauen Folgen es für die Anleger der verschiedenen WGF- Hypothekenanleihen und WGF- Genussscheine haben wird, ist noch nicht vorhersehbar.
Betroffene Anleger sollen nun vermehrt Kaufangebote für ihre Anlagen erhalten haben. Im Zweifel müssen die Anleger selbst entscheiden, ob sie solche Angebote annehmen wollen, da derzeit unklar ist, welche Höhe eine mögliche Insolvenzquote haben wird. Experten gehen davon aus, dass die Anleger unter Umständen trotzdem einen Großteil ihres Geldes verlieren bzw. sogar einen Totalverlust ihrer Einlage erleiden könnten.
Bei der Beratung zur Zeichnung der Anleihen und Genussrechte sind Anleger möglicherweise nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen worden. Die beratenden Banken und Institutionen könnte deshalb eine Schadensersatzpflicht wegen falscher Beratung und nicht ausreichender Aufklärung treffen.
Die Insolvenz eines Unternehmens kann möglicherweise drastische Folgen haben. Aufgrund der umfangreichen Fristen in einem Insolvenzverfahren ist den Betroffenen anzuraten, einen im Bank- und Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Rechtsanwalt kann ihre Einlage umfassend und einzelfallbezogen prüfen und zudem die Ihnen möglicherweise zustehenden Ansprüche für Sie geltend machen.
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