WGF AG: Anscheinend erste Insolvenzquoten für Hypothekenanleihen
Anleger der WGF AG sollen in den letzten Tagen anscheinend erste Insolvenzquoten erhalten haben. Hierbei soll es sich allerdings lediglich um Schätzungen handeln.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nachdem Anfang März das Insolvenzverfahren über die WGF AG eröffnet worden sein soll, sind betroffene Anleger verunsichert. Dies liegt mitunter wohl auch daran, dass sie in den letzten Tagen anscheinend Post vom zuständigen Insolvenzverwalter bekommen haben. Dieser soll den Anlegern den Insolvenzplan sowie Unterlagen zur Forderungsanmeldung zugesandt haben. In diesem Zusammenhang sollen wohl auch erste Insolvenzquoten bekannt geworden sein, welche wohl alles andere als erfreulich sind.
Für viele Anleger soll die Meldung über die mögliche Insolvenz des Unternehmens überraschend gewesen sein. Zweifel an der WGF AG sollen allerdings bereits im vergangenen Jahr aufgekommen sein, nachdem die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts wohl mehrfach verschoben wurde. Im Dezember des letzten Jahres sollen die Schwierigkeiten des Unternehmens dann öffentlich geworden sein, nachdem die Rückzahlung der Hypothekenanleihe WGFH06 mit einem Emissionsvolumen von mehreren Millionen Euro anscheinend zunächst ausgesetzt wurde. Kurze Zeit später soll auch schon der Antrag auf Eigenverwaltung von der Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf eingegangen sein.
Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft soll in der Vergangenheit vornehmlich Hypothekenanleihen und Genussrechte herausgegeben haben. Von der Insolvenz sollen nun wohl die Hypothekenanleihen mit den Wertpapierkennnummern WGFH08, WGFH07, WGFH06, WGFH05, WGFH04 und A0LDUL und die Genussrechte WGFH91 und WGFH90 betroffen sein.
Auf einer in naher Zukunft stattfindenden Gläubigerversammlung soll entschieden werden, ob das Unternehmen fortgeführt oder liquidiert werden soll. Wie die Gläubiger entscheiden werden, ist derzeit nicht abzusehen. Anleger der WGF AG sollen nun zunächst einmal ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen, damit diese im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Dabei ist zu beachten, dass die Forderungsanmeldung an bestimmte Fristen gebunden ist. Bei einer nicht rechtzeitigen Geltendmachung können die Ansprüche der Anleger schlimmstenfalls nicht mehr durchsetzbar sein.
Betroffenen Anlegern ist daher anzuraten, einen sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Rechtsanwalt wird ihre Einlage umfassend und einzelfallbezogen prüfen. Bei einer möglichen Falschberatung im Vorfeld der Zeichnung kann er zudem die Ihnen zustehenden Ansprüche für Sie geltend machen.
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