Übler „Scherz“: Böller-Angriff auf Kollege in Dixi-Klo hat fristlose Kündigung zur Folge
Ein vermeintlicher Scherz mit einem Silvester-Böller kann eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wird ein Kollege verletzt, ist nicht einmal eine Abmahnung erforderlich, wie das Arbeitsgericht Krefeld in einem am Mittwoch, 02.01.2013, bekanntgegebenen Urteil vom 30.11.2012 entschied (AZ: 2 Ca 2010/12).
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