Seit heute ist es amtlich. Am 08.05.2013 entschied der Bundesgerichtshof zu den Az. IV ZR 84/12 und IV ZR 174//12, dass die vielfach von Rechtsschutzversicherern verwendete Ausschlussklausel zum Bereich Effekten und Prospekthaftung unwirksam ist. Auf diese Klausel hatten sich zahlreiche Rechtsschutzversicherer...