müssen Beamte jede Arbeit annehmen? Von PM-Ersteller Dienstag, 23.04.2013 Allgemein Keine Kommentare Beamte stehen in einem besonderen Treueverhältnis zum Dienstherrn. Gleiczeitig trifft den Dienstherrn eine besondere Fürsorgepflicht. Deshalb darf er dem Beamten nicht jede Tätigkeit zuweisen.... [Weiterlesen...]