Die Widerrufsbelehrung der Fondgesellschaft „V+ Beteiligung GmbH & Co. Fonds 1 KG“ (V+1) ist fehlerhaft. Diese Ansicht äußerte das Landgericht Berlin in einem Hinweisbeschluss vom 24.04.2013. Für den in einer sogenannten Haustürsituation zum Beitritt bewegten Anleger bedeutet dies, dass der von...
Für die Energiewende wird immer mehr Geld in den Ausbau Erneuerbarer Energien investiert. Ein Finanzmarkt, auf dem auch zunehmend Verbraucher Ihr Kapital aufgrund hoher Renditeversprechen anlegen....