SEB-ImmoInvest-Anleger sollen vermehrt Kaufangebote erhalten

Anleger des Fonds SEB ImmoInvest sollen in letzter Zeit vermehrt Kaufangebote per Post für ihre SEB ImmoInvest Anteile erhalten.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In letzter Zeit sollen Anleger des Fonds SEB ImmoInvest vermehrt Kaufangebote per Post für ihre SEB ImmoInvest Anteile erhalten haben. Dabei soll der für die Anteile gebotene Preis bei 26,00 EUR je Anteil liegen, wenn das Angebot von den Anlegern bis zum 27.02.2013 angenommen werde. Dem Angebot sei ein Dispositionsauftrag beigefügt, der allein vom Inhaber der Anteile zu unterschreiben sei.

Anleger sollten bei der Entscheidung über die Annahme dieser Angebote in Betracht ziehen, dass ihnen möglicherweise noch andere Ansprüche zustehen könnten. Deshalb sollten Anleger ein solches Angebot möglicherweise nicht ohne Weiteres annehmen. Beispielsweise könnten sich Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung ergeben. Vor allem sollten Anleger prüfen lassen, ob sie solche Schadensersatzansprüche durch die Annahme eines Kaufangebotes eventuell verlieren könnten.

Ein Anleger muss – wenn er sich bei seiner Anlageentscheidung beraten lässt – durch den Anlageberater anleger- und objektgerecht beraten werden. Objektgerecht ist die Anlageberatung, wenn der Anlageberater beim Kunden alle entscheidungsrelevanten Informationen über die Kapitalanlage zur Sprache bringt. Anlegergerecht heißt, der Anlageberater berücksichtigt auch die Wünsche, Anlageziele und den Wissensstand seines Kunden. Die Qualität der Anlageberatungen lässt jedoch zum Teil zu wünschen übrig, sodass sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung eventuell Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben könnten.

Daneben muss ein Anlageberater in der Regel auch über Provisionen (sog. Kick-Backs), die er für die Vermittlung der Anlage erhalten hat, aufklären. Sollte auch hier während der Beratung keine Aufklärung erfolgt sein, könnten dem Anleger auch deshalb Schadensersatzansprüche zustehen.

Sollten auch Sie sich von Ihrem Beratungsinstitut schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt worden sein, sollten Sie sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Annahme von Kaufangeboten für Ihre Anteile und der Frage, ob Sie dadurch eventuelle Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verlieren könnten.

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