Schleppender Verlauf von Auszahlungen offener Immobilienfonds

Bereits im Juli 2012 sollen offenbar 20 % des Fondsvermögens an die Anteilseigner des ,,SEB Immoinvest“ ausgezahlt worden sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ob weitere Auszahlungen erfolgen bleibt weiterhin so ungewiss wie auch bei anderen offenen Immobilienfonds. Momentan ist das SEB Asset Management maßgeblich mit der Abwicklung des offenen Immobilienfonds „SEB Immoinvest“ befasst, der sich in der Liquidation befindet.

Lediglich der „KanAm US-Grundinvest“ scheint im Rahmen seiner Liquidation durch die Auszahlung an die Anleger im September 2010 bereits 463 Millionen Dollar an seine Anleger ausgezahlt haben und somit ein positives Ergebnis erzielt haben. Andere sich in der Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds sollen angeblich eine Auszahlungsquote von 0 bis 10 % aufweisen.

Werden die Immobilienobjekte nicht zum Stichtag verkauft, muss sich die Depotbank um die Verkaufsabwicklung kümmern müssen. Am verheerendsten scheint die Situation im Rahmen der Liquidation bei dem „TMW Immobilien Weltfonds“ und dem „Axa Immoselect“, da die Anleger dieser beiden Fonds noch gar kein Geld erhalten haben sollen. Verantwortlich für diese Situation soll die Fremdfinanzierung der Immobilien oder zu wenigen Immobilienverkäufen sein.

Im Rahmen der Liquidation der Immobilienfonds „Degi Europa“ und „Morgen Stanley P2 Value“, sollen hingegen bis zum heutigen Zeitpunkt nur ein Drittel des Fondsvermögens an die Anleger ausgeschüttet worden sein. Das restliche Fondsvermögen dieses Fonds soll jedoch bereits innerhalb des nächsten Jahres an die Anteilseigner ausgezahlt werden.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt wird Ihre rechtlichen Möglichkeiten einzelfallbezogen und individuell prüfen. Wenn sich Anleger schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden, sollten Anleger einen Anwalt aufsuchen.

Ansatzpunkte für eine Schadensersatzhaftung können bei Banken möglicherweise Rückvergütungen sein, welche die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. „Kick-Backs“), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen.

Sollten Anlegern offene Immobilienfonds als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals vorgestellt worden sein, ist zu empfehlen sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. In der Beratung kann nämlich eine schuldhafte Falschberatung des Beraters liegen, die zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

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