Schifffonds ,,MS Mark Twain“ offenbar auch von der Krise betroffen

Mit dem Schifffonds ,,MS Mark Twain“ scheint ein weiterer Fonds der HCI Capital AG von der allgegenwärtigen Schifffahrtskrise betroffen zu sein.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die HCI Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Bei den von ihr vertriebenen Schiffsbeteiligungen soll es sich vornehmlich um unternehmerische Beteiligungen handeln, welche generell ein hohes Ertragspotenzial aufweisen sollen.

Die Schwierigkeiten vieler Schifffonds sollen insbesondere von den niedrigen Charterraten der Transportschiffe herrühren. Einige der HCI Schiffsfonds und Flottenfonds sollen bereits von der Schifffahrtskrise betroffen sein. Einige von ihnen befinden sich derzeit anscheinend schon in der Insolvenz oder in der Sanierung.

Schon seit einiger Zeit verdichten sich die Meldungen, dass sich nunmehr auch der Schifffonds „MS Mark Twain“ in Schwierigkeiten befinden soll. Derzeit soll den Anlegern des Fonds wohl durch die Fondsverwaltung HCI Shipping Select XVIII mitgeteilt werden, dass ein geplantes Sanierungskonzept für das Schiff „MS Mark Twain“ gescheitert sei. Aufgrund der unsicheren Finanzierung könnte es daher auch zu einem Verkauf des Schiffes kommen.

Für die Anleger solcher Schiffsfonds und Flottenfonds kann unter Umständen die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen bestehen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Ein im Bank- und Kapitalmarktsrecht qualifizierter Rechtsanwalt kann Sie umfassend hinsichtlich ihrer rechtlichen Ansprüche beraten.

Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Des Weiteren wird ein Rechtsanwalt ermitteln, ob Ihre Beteiligung angemessen angelegt worden ist, dazu gehören unter anderem, die Angemessenheit des Kaufpreises des Schiffes, sowie die kalkulierten laufenden Kosten des Schiffes.

Sollten sie als Betroffener sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.

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