Proven Oil Canada (POC) – Countdown zu den ordentlichen Gesellschafterversammlungen
Anleger sollten hierbei unbedingt ihre Rechte als Gesellschafter wahrnehmen und den Versammlungen beiwohnen sowie ihre Stimmen abgeben. Denn nur durch die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und der Abstimmung können Anleger auf den Entscheidungsprozess der POC Einfluss nehmen.
Ist eine persönliche Teilnahme erforderlich?
Nein, die Anleger der POC können sich bei der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Empfehlenswert ist, eine sachkundige Person mit der Vertretung zu beauftragen, die in im Interesse der Anleger auftritt. Vorsicht dürfte bei einer Beauftragung der jeweiligen Treuhänderin geboten sein, da diese dem Lager der POC verbundener sein könnte als den einzelnen Anlegern.
Auch CLLB Rechtsanwälte werden für ihre Mandanten an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen, um deren Interessen wahrzunehmen. Anlegern, die sich vertreten lassen möchten, empfehlen CLLB Rechtsanwälte, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und sich hinsichtlich der Möglichkeit der Mandatierung mit der Teilnahme und der Abstimmung auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung beraten zu lassen.
Was passiert in der Liquidation mit meinem eingesetzten Kapital?
Für die Anleger der POC stellt sich momentan gerade für den Fall der Liquidation der Fondsgesellschaften die Frage, was mit ihrem eingezahlten Kapital passiert.
„Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die kanadische Objektgesellschaft COGI laufen Anleger Gefahr, einen Totalverlust hinsichtlich des bereits angelegten Kapitals zu erleiden,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.
Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälten bestehen wesentliche Prospektfehler, die zu einer unzureichenden Aufklärung der Anleger bei Erwerb der Beteiligungen geführt haben.
Prospektfehler hält auch das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz in einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Prozess für möglich, wie einem vorläufigen Hinweis zu entnehmen ist.
CLLB Rechtsanwälte raten Anlegern daher dringend, sich von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ziel ist hierbei, nicht nur den bereits eingetretenen Schaden ersetzt zu verlangen, sondern auch von möglichen zukünftigen Forderungen der Fondsgesellschaft freigestellt zu werden. Denn auch hinsichtlich der erhaltenen Ausschüttungen ist umstritten, ob diese an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen sind.
CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der einzelnen POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Hierbei sollten Anleger insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann auch die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen.
Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de; web: http://www.cllb.de
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