Proven Oil Canada (POC) – CLLB Rechtsanwälte reichen Klage für geschädigte Anleger ein

Nachdem zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren über die kanadische Objektgesellschaft COGI eröffnet wurde, mehren sich die Anfragen der Anleger von POC, die nun befürchten, einen Totalverlust bezüglich ihrer Einlagen zu erleiden.

Für die Anleger begann die Misere bereits Ende 2013, als die versprochenen Ausschüttungen eingestellt wurden. Dies wurde jedoch mit der erforderlichen Sanierung und dem Zusammenschluss der POC-Objektgesellschaften begründet.

Leider blieben nicht nur die Ausschüttungen auch in der Folgezeit aus. Vielmehr forderte POC Anfang Juli 2015 die Anleger auf, die erhaltenen Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen. Diese Forderung wurde mit einem vermeintlichen Finanzbedarf der kanadischen Objektgesellschaft COGI begründet. Offensichtlich führte dies jedoch nicht dazu, das drohende Insolvenzverfahren abzuwenden.

Für die Anleger stellen sich nun insbesondere zwei Fragen:

 

  • Muss ich die Ausschüttungen zurückzahlen?

 

Die Fondsgesellschaften weisen in ihren letzten Anlegeranschreiben immer wieder darauf hin, dass die Anleger nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet seien, die Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Dies ist jedoch nicht ohne weiteres korrekt.

So erklärt Rechtsanwältin Aylin Pratsch: „Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Regelungen von POC in den Gesellschaftsverträgen rechtlich wirksam sind. Die BGH-Rechtsprechung wird von POC einseitig ausgelegt, die Darstellungen sind nach meiner Auffassung aus rechtlicher Sicht bedenklich und könnten Anleger dazu verleiten, unreflektiert Zahlungen zu tätigen.“

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher den Anlegern, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um die vermeintliche Rückzahlungspflicht prüfen zu lassen.

 

  • Was kann ich unternehmen, um einen Totalverlust abzuwenden?

 

Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die Objektgesellschaft droht den Anlegern nunmehr ein Totalverlust hinsichtlich der bereits getätigten Einlagen.

CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der einzelnen POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Hierbei führen CLLB Rechtsanwalte auch bereits Prozesse auf Schadensersatz gegen die Initiatoren der POC sowie gegen Anlageberater, die die Beteiligung an POC empfohlen haben.

Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus einer mangelhaften Anlageberatung ergeben, wenn sich Anleger nicht korrekt und umfassend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt fühlen. Ein weiterer Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche kann sich aus Prospektfehlern ergeben. Hierzu bestehen nach Auffassung von Rechtsanwältin Aylin Pratsch erhebliche Anknüpfungspunkte bei sämtlichen POC-Beteiligungen.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen zu lassen.

PRESSEKONTAKT

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Herr Cocron

Liebigstrasse 21
80538 München

Website: www.cllb.de
E-Mail : cocron@cllb.de
Telefon: 089 / 552 999-50
Telefax: 089 / 552 999-90