Krise erreicht den Schiffsfonds Ownership Tonnage III
Auch die Anleger des Schiffsfonds ,,Ownership Tonnage III“ sollen inzwischen um Nachzahlungen und die Rückzahlung von Ausschüttungen gebeten worden sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Schiffsfonds „Ownership Tonnage III“ soll sich seit 2005 auf dem Markt befinden und als Dachfonds Beteiligungen an fünf Gesellschaften, die jeweils ein Containerschiff halten (die „MS Elbmarsch“, die „MS Elbcarrier“, die „MS Elbdeich“, die „MS Elbinsel“ und die „MS Elbfeeder“) beinhalten. Die internationale Schifffahrtskrise bleibt anscheinend also auch hier nicht ohne Folgen. Erste Anzeichen für Schwierigkeiten soll es schon in den Jahren 2009 und 2010 gegeben haben.
So sollen die Anleger damals bereits rund 1 Mio. Euro zur Sanierung des Fonds beigesteuert haben. Allerdings genügte dies nicht, um den Fonds vor weiteren Schwierigkeiten zu bewahren. Vielmehr sei es im Januar 2012 erneut dazu gekommen sein, dass die Anleger des „Ownership Tonnage III“ dazu aufgefordert wurden, Kapital zur Verfügung zu stellen und erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, aufgrund eines zusätzlichen Kapitalbedarfs des Fonds in Höhe von 5, 8 Mio. Euro. Im schlimmsten Fall könnte den Anlegern des Fonds in Hinblick auf die bestehende finanzielle Schieflage eine Insolvenz drohen. In einem solchen Fall müssten diese mit dem Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
Die Anleger sind dennoch nicht völlig schutzlos gestellt. Wenn sie bei ihrer Anlage nämlich nicht ausreichend über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Institutionen zu. So kann ein Anleger, der erfolgreich etwa gegen seine Bank wegen einer erfolgten Falschberatung vorgeht, unter Umständen seine gesamte Anlagesumme zurückerhalten. Hierzu sollte ein im Kapitalmarktrecht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der das Bestehen und die Erfolgsaussichten eines solchen Anspruches umfassend und einzelfallbezogen für Sie prüfen kann.
Eine Schadensersatzpflicht von Banken kann sich auch dann ergeben, wenn diese nicht über von ihnen für die Vermittlung der Fonds erhaltenen Provisionen aufklären. So sollen Banken – im Gegensatz zu vielen Anlegern und trotz finanzieller Probleme des Fonds – von den Anlagen durch Provisionen, die angeblich bis zu 11% des angelegten Betrages betrugen, profitiert haben.
Anlegern, die zur Finanzierung ihrer Beteiligung sogar einen Kredit aufgenommen haben, ist möglicherweise ein besonders hoher Schaden entstanden. Auch diese sollten durch einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, inwieweit sie diesen Schaden ersetzt bekommen können.
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