Immobilienfonds der S&K-Gruppe sollen Insolvenzanträge gestellt haben

Sämtliche Fonds der Immobiliengruppe S&K sollen jetzt Insolvenzanträge gestellt haben. Es drohen auch in Zukunft schlechte Nachrichten für zahlreiche Fondsanleger.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Sämtliche Immobilienfonds, deren Gelder für die Geschäfte der Frankfurter S&K-Gruppe bestimmt waren, sollen nun Insolvenz beantragt haben, heißt es. Die Aussichten der Anleger an ihr Geld zu kommen sollen deshalb auch weiterhin schlecht stehen.

Bei den S&K-Fonds handelt es sich mitunter um geschlossene Immobilienfonds. Die Beteiligung an einem solchen geschlossenen Immobilienfonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Das bedeutet, Anleger haften als Unternehmer und müssen unter Umständen beispielsweise das Risiko eines Totalverlustes ihrer Anlage in Kauf nehmen.

Hinter den Problemen der Fonds-Gruppe soll ein Schneeballsystem stehen, dass so ausgestaltet worden sein soll, dass Gelder der Anleger nicht investiert worden sein sollen, sondern neue Einzahlungen der Anleger allein dazu genutzt worden sein sollen, um versprochene Ausschüttungen an andere Anleger auszuzahlen. Anleger sollen durch dieses Vorgehen nachhaltig geschädigt worden sein. Zahlreichen Anlegern könnte sogar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohen. Wegen dem Verdacht des Anlagebetrugs soll bereits die Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen ermitteln.

Für Anleger solcher S&K-Immobilienfonds drohen schwere Zeiten. Insbesondere im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaften könnte für diese Anleger das Risiko eines Totalverlustes ihrer Einlage bestehen. Da offenbar zahlreiche Anlagefonds betroffen sein sollen, könnte das Kapital vieler Anleger bedroht sein. Auch wenn die Aussichten für die Anleger solcher S&K-Fonds schlecht stehen an ihr eingesetztes Kapital zu kommen, sollten Anleger den Verlust ihres Kapitals nicht ohne weiteres hinnehmen.

Betroffene Anleger können sich von einem kompetenten und im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser prüft, ob den Anlegern möglicherweise Ansprüche zustehen und wem gegenüber diese geltend gemacht werden können.

Wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen, sollten betroffene Anleger sich umgehend durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

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