Geschäftsmodel Anlegerschutzanwalt, oder vom Regen in die Traufe

Keine Frage, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, Anlegerschutz ist wichtig. Da dies auch juristisch durchgeführt werden muss, benötigt man dafür Rechtsanwälte. Aber auch Rechtsanwälte unterscheiden sich, sind letztlich immer auch ein Querschnitt unserer Gesellschaft, so Thomas Bremer von diebewertung.de. Leider gibt es auch unter den selbsternannten Anlegerschutzanwälten solche, die den Anleger nach dem Verlust mit einer Kapitalanlage, erneut mit hohen 4-stelligen Honoraren zur Kasse bitten, ohne eine wirkliche Leistung dafür zu erbringen. Eine Leistung, die wirklich Aussicht auf Erfolg für den geschädigten Anleger hat. Suggeriert wird dies zwar, aber eingehalten kaum bzw. in den seltesten Fällen. Hinzu kommt, so Thomas Bremer, dass man mit dem Honorar in Vorleistung gehen muss, denn Erfolgshonorare gibt es in Deutschland so noch nicht wie zum Beispiel in den USA. Für uns krasse Beispiele in diesem Zusammenhang sind das Anlegerschutz Thema „ACI Dubai Fonds“ und FUBUS KG aA. Bei den Dubai Fonds hatte einer der Anlegerschutzanwälte über 100 Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft in Bielefeld übersendet, die dann die Verfahren eingestellt hat. Damit ist zwar das Geschäftsmodel des Anlegerschutzanwaltes erledigt, aber hunderte von Mandanten sollen insgesamt Honorare im hohen 6-stelligen Bereich an die Kanzlei bezahlt haben. Ähnlich bei der FUBU KG aA einem Haftungsdach mit BaFin Genehmigung. Hier hat man vielen Anlegern suggeriert, „der Berater des Unternehmens sei in der Haftung“. Nach unseren Recherchen gab es dahingehend schon einige Prozesse, alle mit dem Ergebnis „es liegt kein Haftungsfall aus Sicht für die Vermittler vor“. Trotzdem hat der Anwalt der diese Möglichkeit suggeriert hat, natürlich sein Geld verdient. Eine ganz besondere Spezies von Rechtsanwälten sind dann wiederum die, die über google adwords sehr teure Werbung machen, um an Mandanten zu gelangen. Hier ist uns in den letzten Wochen die Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg aufgefallen, darüber haben wir auf unserem Internetblog berichtet. Bis zu 3 Euro je Klick war der Kanzlei es Wert, zu einem bestimmten Suchbegriff oben mit der Werbung eingeblendet zu werden. Natürlich wissen wir nicht wie hoch das Budget der Kanzlei bei google ist, aber wir wissen, unter 250 Euro am Tag macht es wenig Sinn, nach Aussagen eines Spezialisten in diesem Bereich. Nun fragen Sie natürlich berechtigt, „an wen soll ich mich als betroffener Anleger denn wenden?“. Nun, an die örtliche Rechtsanwaltskammer. Diese empfiehlt Ihnen immer einen erfahrenen Rechtsanwalt für ihren speziellen Fall. Übrigens, so Thomas Bremer, bei Tests wurde von den Kammern merkwürdigerweise nie einer der Anwälte empfohlen, die man sonst so in den Suchmaschinen als Anlegerschutzanwälte findet. Also aufgepasst, auch unter Anwälten gibt es Gebührenschinder.

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Thomas Bremer

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