EuGH-Urteil zur Möglichkeit des Weiterverkaufs von Softwarelizenzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Weiterverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen in seiner Entscheidung vom 03.07.2012 (Az. C-128/11) erlaubt.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte Rechtssicherheit in einer für die Praxis wichtigen Frage bringen, da der in der Entscheidung insbesondere darauf eingegangen wird, wie weit der Schutz des geistigen Eigentums reichen soll.

Nach Ansicht des EuGH erziele der Hersteller einer Software bereits beim ersten Verkauf die ihm zustehenden Einnahmen. Der Schutz des geistigen Eigentums gewährleiste dagegen nicht, dass er auch an jedem weiteren Verkauf verdienen müsse. Geschützt sei dagegen aber sein Recht, Kopien zu erstellen. Dazu sei ausschließlich der Hersteller befugt. Ein Weiterverkäufer darf demnach keine weiteren Kopien erstellen und die Software muss durch den Weiterverkäufer somit konsequenterweise vor dem Verkauf zunächst deinstalliert werden.

Hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software-Lizenzen an sich, scheint der EuGH jedoch keine Bedenken zu haben: dieser sei selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen werden, möglich. Insoweit hält der EuGH eine Unterscheidung zwischen aus dem Internet heruntergeladener Software und Software, die auf einem Datenträger ausgeliefert wird, nicht für erforderlich. Das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet ohne Verwendungsrecht des Nutzers würde zweckentfremdet: Software und Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung seien derart untrennbar miteinander verbunden, dass es sich stets um einen Verkauf handle.

Jedoch stellte der EuGH auch klar, dass Sammellizenzen nach wie vor nicht aufgeteilt werden dürfen, da eine solche Aufteilung praktisch unmöglich sei.

Aufgrund von immer stärker zunehmender „Produktpiraterie“ ist der Schutz geistigen Eigentums in der heutigen Zeit besonders wichtig. Häufig werden Ideen von anderen übernommen und nachgeahmt und so kann jemand, der mit seinen Ideen schneller ist als andere, oft nicht den ihm gebührenden Nutzen daraus ziehen. Der Schutz geistigen Eigentums ist somit heute wichtiger als jemals zuvor.

Sollten Sie von Verstößen gegen Ihre Marke betroffen sein oder aber selbst wegen eines Verstoßes abgemahnt worden sein, empfiehlt sich die Beratung durch einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt, der ihren Fall qualifiziert und einzelfallbezogen untersuchen kann und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen kann.

http://www.grprainer.com/IT-Recht.html

Über:

GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:

GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln

fon ..: +49 221 272275-0
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com