Die EU Cookie Richtlinie

Köln, den 06.03.2013 – Die Speicherung personenbezogener Daten in Cookies bedarf, bereits nach derzeit geltender Rechtslage, einer datenschutzrechtlichen Erlaubnis.

BildManchmal ist es erstaunlich: Sie surfen im Internet und informieren sich bei einem Onlinehändler über verschiedene Produkte, vergleichen diese eventuell noch und surfen dann weiter. Plötzlich taucht auf einer ganz anderen Webseite ein Werbefenster mit Ihrem Wunschprodukt auf! Sie fragen sich woher der Werbebanner weiß, für welche Artikel Sie sich im Moment interessieren.

Die Antwort: auf Ihrer Festplatte werden kleine Textdateien, so genannte „Cookies“, gespeichert, in denen Ihr Einkaufsbummel aufgezeichnet wird. Jeder der im Internet surft hinterlässt also Spuren, sozusagen eine Keksspur. In der Werbebranche nennt man diese Methode Retargeting – die Produkte sind auf das Verhalten des Konsumenten abgestimmt. Darüber hinaus können Unternehmen mit Hilfe von Cookies ihre Webseitenbesucher tracken, mit anderen Worten ein genaues Nutzerprofil des Kunden erstellen.

Der Vorteil für den User ist, dass man beispielsweise beim eigenen E-Mailkonto nicht jedes Mal das Passwort neu eingeben muss. Man hat natürlich auch die Möglichkeit, über die Funktionen des Browsers, Cookies zu blockieren oder im Nachhinein zu löschen.

Dennoch sind Verbraucherschützer vermehrt auf diese Problematik aufmerksam geworden. Die EU hat bereits im Mai 2009 eine Richtlinie erlassen (2009/136/EG E-Privacy-Richtlinie), welche die Nutzung von Cookies stark einschränken soll.

Selbstverpflichtungserklärung der Werbewirtschaft

Die Online-Werbebranche kommt den Regierenden nun zuvor und präsentiert einen eigenen Vorschlag:

Laut des DDOW (Deutsche Datenschutzrat Online-Werbung) geht es nun darum, die Lizenzierung voranzutreiben, die OBA-Selbstregulierung in der Praxis sichtbar zu machen und somit dem Argument „Selbstregulierung“ politisches Gewicht zu verleihen.

In der Selbstverpflichtungserklärung sind die Regeln für den Umgang mit Online-Nutzerdaten festgelegt. Bisher haben sich 172 Unternehmen am Abkommen zum „Online Behavioural Advertising“ (OBA) beteiligt. Diese Richtlinien sollen die Internetnutzer in Europa vor Datenmissbrauch schützen. Mit dem Vertrag will der europäische Online-Werbeverband – das Interactive Advertising Bureau (IAB Europe) – den Verbrauchern ein Gefühl von Sicherheit vermitteln.

Der DDOW empfiehlt, die kommenden Wochen zu nutzen und die entsprechende Lizenzierung für das OBA-Piktogramm für Drittparteien sowie die kostenlose Nutzungserlaubnis für das OBA-Piktogramm für Erstparteien zu beantragen, um die selbstregulativen Verpflichtungen schnellstens umzusetzen. Alle relevanten Informationen finden Sie auf der DDOW-Website in der Rubrik „Für Unternehmen“.

Momentan müssen Unternehmer Ihre Webseite noch nicht umgestalten, da die Richtlinie bis jetzt in Deutschland nur zögerlich umgesetzt wird. Die Firma pro:tagon® direct marketing GmbH & Co. KG rät, sich über das Thema informiert zu halten, denn an einer Umsetzung, in welcher Weise auch immer, wird der deutsche Gesetzgeber nicht vorbeikommen.

Sie haben noch Fragen zum Thema „Cookies“? Wir beraten Sie gerne.
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