Deutsche Biofonds AG: Anleger erhalten Polizei-Fragebogen

Berlin, 22.06.2016 – Jetzt heißt es Handeln! Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen die an der Pleite der Deutschen Biofonds vermutlich Verantwortlichen hat die Kriminalpolizei Nürnberg betroffenen Anlegern der verschiedenen Ökofonds der Deutsche Biofonds AG einen Fragebogen übersandt. Insbesondere gegen den Initiator, Dr. Yaver Demir, wird bereits ermittelt wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs zulasten der Anleger.

Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit Standorten in München, Berlin und Zürich erklärt: „Neben der Unterstützung der Ermittlungstätigkeit durch Polizei und Staatsanwaltschaft – hier konkret durch die Beantwortung des Fragebogens – sollten die Anleger auch an ihre eigenen Belange denken und prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.“

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig: Ein Anleger muss zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist über sämtliche anlagerelevanten Umstände wie etwa mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarkts für den Handel der Anlage etc. Sofern eine Falschberatung durch den Anlageberater auch nur hinsichtlich eines Risikos vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er sich an der Anlage nicht beteiligt. Im Erfolgsfall erhält er sein investiertes Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen ersetzt.

Geschädigten Anlegern ist zu empfehlen, sich an eine im Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

 

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