Der gläserne Steuerzahler – Spanien durchleuchtet Auslandsvermögen

Der internationale Wirtschaftsjurist Lutz Minkner, Vorstand des auf Mallorca ansässigen Immobilienunternehmens Minkner & Partner, erläutert die neuen Vorschriften:

BildDie spanische Finanzkrise setzt die Regierung unter Druck. Sowohl die Zentralregierung als auch die autonomen Regionen und Gemeinden überbieten sich in einem Ideenwettbewerb, welche Steuer man neu erfinden könnte, welche man erhöhen könnte. Ein neues Gesetz verpflichtet nun die in Spanien Steueransässigen (Residente), in der Zeit vom 01. Januar bis 31. März 2013 alle ausländischen Vermögenswerte anzugeben. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, dem drohen hohe Strafen, die über den nicht deklarierten Vermögenswert hinausgehen können.

In vielen südeuropäischen Staaten, insbesondere in Griechenland, Italien und Spanien, war die Hinterziehung von Steuern über die letzten Jahrzehnte nicht als verwerflich empfunden worden, sie galt fast als Volkssport. Und das nicht nur bei den Spitzenverdienern, sondern durch alle Gesellschaftsschichten. Was dem griechischen, steuerbefreiten Reeder recht war, war den Handwerkern und Kaufleuten billig. Während sich die unteren Einkommensklassen im „Steuerparadies Spanien“ das Leben einfacher gestalteten, schafften die spanischen Großverdiener ihr Vermögen ins Ausland. Neben den süd- und mittelamerikanischen Staaten waren besonders die Schweiz, Großbritannien und neuerdings Singapur beliebte Vermögensverstecke. Die Anstrengungen der südeuropäischen Politik, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, waren eher halbherzig. Kein Wunder, waren doch politische und wirtschaftliche Eliten eng verbunden.

Spanien hat der Steuerhinterziehung nun dem Kampf angesagt: In der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2013 sind alle in Spanien steueransässigen Personen (Residente) verpflichtet, gegenüber dem spanischen Fiskus offen zu legen, welche Vermögenswerte sie im Ausland besitzen. Anhand dieser Angaben wird das spanische Finanzamt mit den Angaben zur Einkommen- und Vermögensteuer abgleichen, um so Steuersünder zu enttarnen. Bei Nichtabgabe der Erklärung oder unwahren Angaben drohen empfindliche Strafen.

Betroffener Personenkreis

Die neue gesetzliche Regelung betrifft alle Personen, die in Spanien steueransässig (unbeschränkt steuerpflichtig) sind. Deutsche, die zum Teil in Deutschland, zum Teil in Spanien wohnen oder Vermögenswerte in beiden Ländern haben, sollten dringend die Frage der Steueransässigkeit eindeutig klären und die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Es gibt mehrere Kriterien, nach denen die steuerliche Ansässigkeit zu bestimmen ist. Da ist zunächst die Aufenthaltsdauer in einem Land. Wer sich länger als 183 Tage des Jahres in einem Land aufhält, gilt dort als steueransässig. Weiteres Kriterium ist der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten. Der Lebensmittelpunkt bestimmt sich auch nach dem Hauptwohnsitz der Familie und dem Schulort der Kinder.

Angabepflichtiges Vermögen

Es gibt drei Kategorien, die von der Erklärungspflicht umfasst sind, nämlich Konten bei Geldinstituten, weiter Lebensversicherungen, Aktien, Fondsbeteiligungen und Immobilien. Die Erklärungspflicht beginnt erst, wenn am 31.12.2012 der Wert – für jede Kategorie einzeln berechnet – 50.000 EUR übersteigt. Für die Erklärung hat das spanische Finanzamt sehr detaillierte Fragebögen entwickelt. So müssen z.B. bei Bankkonten der Name der Bank, die Adresse, Eröffnungs- und Löschungsdaten der Konten, Salden per 31.12.2012 etc. angegeben werden. Die Fragebögen sind unter www.agenciatributaria.es abzurufen.

Strafen

Für die Nichtabgabe der Erklärung sowie falsche oder unvollständige Erklärungen drohen drastische Strafen, wobei die Mindeststrafe 10.000 EUR beträgt. Zudem wird das nicht deklarierte Vermögen dem Einkommen des letzten nicht verjährten Steuerjahres zugerechnet und mit einem Steuersatz bis zu 52 % belegt. Hinzukommen Strafen von 150 % des Einkommensteuerbetrages sowie 6 % Verzugszinsen p.a. Insgesamt kann im Einzelfall der Strafbetrag höher sein als das nicht angegebene Vermögen.

Das neue Gesetz geht einher mit anderen Maßnahmen der spanischen Regierung, wie z.B. der Beschränkung von Bargeldzahlungen auf eine Höchstgrenze von 2.500 EUR, wenn ein Gewerbetreibender an dem Geschäft beteiligt ist, die Schattenwirtschaft und die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Nur wenige werden aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und des Lebensmittelpunktes der Familie die Möglichkeit haben, ihre steuerliche Ansässigkeit aktiv zu gestalten. Der Vergleich Deutschland – Spanien dürfte, insbesondere aufgrund der hohen Freibeträge in der deutschen Erbschaft- und Schenkungssteuer – deutlich zugunsten einer steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland ausschlagen.

Minkner & Partner S.L., Mallorca Immobilien

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Nur wenige Immobilienunternehmen Mallorcas können auf eine lange und erfolgreiche Firmengeschichte verweisen. Minkner & Partner ist stolz auf eine 28-jährige Firmengeschichte. Das Unternehmen wurde 1984 in Deutschland von dem Rechtsanwalt Lutz Minkner und Partnern aus den Bereichen der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe gegründet und arbeitet seit 1993 ausschließlich – nunmehr in spanischer Rechtsform – als Immobilien-Berater auf Mallorca.

Das Unternehmen wird geführt von der Immobilienkauffrau Edith Minkner und dem Wirtschaftsjuristen Lutz Minkner. Ein dream-team mit Leidenschaft und Kompetenz: Edith Minkner leitet den Vertrieb und hat sich als Sachverständige für die Bewertung von Immobilien einen Namen gemacht. Lutz Minkner kann auf eine vierzigjährige Berufstätigkeit als Rechtsanwalt, Dozent, Fachbuchautor und Unternehmer verweisen und ist aufgrund zahlreicher Publikationen und Fachbücher ausgewiesener Experte für das spanische und internationale Immobilien- und Steuerrecht. Lutz Minkner ist zudem zertifizierter „experto inmobiliario“ und Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung.

Auch der beste Dirigent ist nichts ohne ein gutes Orchester. Das Minkner & Partner Team besteht heute aus 40 best geschulten und kompetenten Mitarbeitern, die mindestens dreisprachig (deutsch, englisch, spanisch; aber auch italienisch, französisch, portugiesisch, russisch, bulgarisch, ungarisch, tschechisch, slowakisch) sind und die Philosophie des Unternehmens nach draußen tragen. Viele von ihnen haben ein akademisches Studium absolviert oder eine anspruchsvolle Ausbildung genossen. Edith und Lutz Minkner sind stolz auf ihre Mitarbeiter, und die Mitarbeiter sind stolz auf ihr Unternehmen.

Und schließlich hat sich in den fast 20 Jahren, in denen Minkner & Partner auf Mallorca arbeitet, ein dichtes und vertrauensvoll zusammen arbeitendes Netzwerk mit international orientierten Juristen, Notaren, Steuerberatern, Finanzfachleuten, Architekten, Bauunternehmen und allen Experten rund um die Immobilie gebildet.

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