Bilanz: MS „Capella“ GmbH & Co. KG – bilanzielle Überschuldung
Wieder so eine Beteiligung die, schaut man sich die Bilanz an, für die Kommanditisten in einem finanziellen Desaster geendet hat.
MS „Capella“ GmbH & Co. KG
Stade
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
AKTIVA
Gesamtjahr/Stand Euro |
Vorjahr TEuro |
|
A. Anlagevermögen | ||
Sachanlagen | 320.693,00 | 617,2 |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Vorräte | 20.283,20 | 11,2 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 5.517,15 | 15,6 |
III. Kassenbstand, Guthaben bei Kreditinsituten | 2.148,17 | 2,1 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 14.705,79 | 21,2 |
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen/Verlustanteile der Kommanditisten | 900.223,02 | 886,6 |
Summe Aktiva | 1.263.570,33 | 1.553,9 |
PASSIVA
Gesamtjahr/Stand Euro |
Vorjahr TEuro |
|
A. Eigenkapital | 0,0 | |
persönlich haftende Gesellschafterin | 0,00 | |
Kommanditisten | 1.988.000,00 | |
Kommanditkapital II | 155.750,00 | |
Wiedereinlage Ausschüttung | 174.365,00 | |
Verlustsonderkonten | -2.854.836,83 | |
Entnahmekonten | -363.501,19 | |
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen/Verlustanteil der Kommanditisten | 900.223,02 | |
B. Rückstellungen | 10.500,00 | 10,5 |
C. Verbindlichkeiten | 1.205.229,71 | 1.543,4 |
D. Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 47.840,62 | – |
Summe Passiva | 1.263.570,33 | 1.553,9 |
Anhang
Der Anhang zum 31. Dezember 2015 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gem. §§ 264 ff., 284 ff. HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gem. § 288 i.V.m. § 267 Abs. 1 und § 264 a HGB wurde Gebrauch gemacht.
Im Anhang werden alle erforderlichen Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Außerdem werden alle Posten aufgegliedert, die in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung aus Gründen der Klarheit zusammengefasst wurden.
Am 31. Dezember 2015 wird ein „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen/Einlagen der Kommanditisten“ in Höhe von EUR 900.223,02 ausgewiesen. Die Gesellschaft ist hiernach bilanziell überschuldet.
Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebes (Going-Concern-Prinzip).
Die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauern degressiv vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen wurden zu Nominalwerten angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden zum Geldkurs am Tag der Erstverbuchung bzw. zum niedrigerem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit den Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Die erforderlichen Angaben zur Entwicklung der Anschaffungskosten und der Abschreibungen sind im Erläuterungsteil des Abschlusses dargestellt.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Das seefahrende Personal (Arbeiter) wird bei Crewing-Gesellschaften beschäftigt
Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die MS „Capella“ Verwaltungs GmbH, die keine Kapitaleinlage zu erbringen hat.
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft ist Herr Heinz Corleis, Drochtersen. Sein ausgeübter Beruf ist die Besorgung der Geschäfte der Gesellschaft.
Stade, den 18. September 2016
gez. Heinz Corleis, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.09.2016