Bausparkasse kündigen zu teure Bausparverträge – auch Ihren?

So manche Bausparkasse kündigt die Verträge der Kunden, die eine hohe Verszinsung haben und damit den Bausparkassen viel Geld kosten. Viele Verbraucher lassen sich das gefallen oder wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen. Hinnehmen müssen sie es jedenfalls nicht. Darauf weisen auch Rechtsanwälte immer wieder hin in ihren Veröffentlichungen.

In einem Urteil zu diesem Themenkomplex – gefällt vom Landgericht Stuttgart gab das Gericht der Klägerin (Bausparvertragskundin) vollumfänglich Recht und die Kündigung des Bausparvertarges durch die Bausparklasse für unrechtmäßig erklärt.

Hierzu heißt es: Landgericht Stuttgart nun in dem oben zitierten Urteil festgestellt hat. Ein Kündigungsrecht steht der Bausparkasse bei Bausparverträgen, die bereits seit über zehn Jahren zuteilungsreif sind, nach dieser Entscheidung nicht zu. Auch dei Begründung des LG Stuttgart dazu ist nachvollziehbar: Begründet hatte das Suttgarter Landgericht seine Entscheidung wie folgt: Alleine das Vorliegen der Zuteilungsreife eines Bausparvertrags begründet noch keinen vollständigen Empfang des Darlehens.Damit liegen die Voraussetzungen eines gesetzlichen Kündigungsrechts nach § 489 BGB  nicht vor.

Es scheint vieler solcher Urteile zu geben, denn zu genau diesem Problem finden sich immer wieder Veröffentlichungen auf juristischen Plattformen. Verbrauchern ist daher zu raten, sich zu wehren, wenn die Bausparlasse den Vertrag mit fadenscheinigen Begründungen kündigen will.

PRESSEKONTAKT

Opus Bonum GmbH
Pressestelle

Jordanstr. 12
04177 Leipzig

Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700-67 87 26 68
Telefax: 0700-67 87 26 68-1