Arbeitskreis: Wirtschaftskriminalität, Betrug und Opferschutz
Gerechtigkeit bei der Bekämpfung von Betrug und Verbrechen! Wirtschaftskriminalität, Prävention, Opferschutz, Interessenvertretung der Opfer, Genugtuung sind aktuelle Themen des Arbeitskreises.
Der von Dr. Thomas Schulte und dem Verkaufstrainer Carsten Beyreuther gegründeten Arbeitskreis „Wirtschaftskriminalität und Opferschutz“ beschäftigt sich neben der Analyse, warum und woher Wirtschaftskriminalität kommt, auch mit dem Opferschutz und dessen Interessenvertretung. Carsten Beyreuther, Teamchef von Beyreuther Training und bekannter Experte für Kommunikation und Verkaufspsychologie und Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und prominenter Anlegerschützer zum Thema:
Interessenvertretung des Opfers
Dr. Thomas Schulte: „Zumeist beschäftigt sich der „Verbrechensbekämpfer“ mit der Bestrafung des Täters. Dabei wird alle Kraft der Recherche, Beweisfindung und Überführung des Täters gewidmet. Bei dieser Rechnung bleibt jedoch einer auf der Strecke: Das Opfer. Unser Arbeitskreis hat sich bis jetzt viel mit der Analyse des Täters beschäftigt, warum begeht der Täter ein solches Delikt, welche Motive/Anreize treiben den Täter zu solchen Taten, wie kann diese Art von Deliktsbegehung effektiv verhindert werden. All diese Fragen wurden in den letzten Seminarreihen analysiert und beleuchtet, ein genaues Bild über den Täter liegt vor.“
Das Opfer
Carsten Beyreuther: „Das auf der Strecke Bleiben des Opfers kann zwar durch die Viktimologie kompensiert werden. Die Viktimologie beschäftigt sich mit der Opferforschung. Das Opfer wird dabei in Bezugnahme der Hilfswissenschaften Psychologie und Soziologie unterstützt, aber Viktimologie im engeren Sinn und Opferschutz sind zwei verschiedene Institutionen, die zudem auch zwei verschiedene Ziele haben – obgleich sie beide das Opfer unterstützten. Die Viktimologie beschäftigt sich viel mit der inneren Seite des Opfers, beispielsweise die Straftat wird dabei unter psychologischen Aspekten noch einmal aufgearbeitet; unser Opferschutz bezieht sich eher auf die äußere Seite des Opfers. Wir möchten hierbei die Viktimologie und deren Effektivität nicht in Abrede stellen, sondern beide Aspekte als eine Art Synallagma betrachten.“
Die Gleichung besteht aus zwei Seiten; Täter und Opfer. Neben der Verhinderung ist das Opfer unsere wichtigste Ansprechstation. Zum besseren Verständnis ein Fallbeispiel wie er in Deutschland in der Praxis fast täglich vorkommt: Ein Mitarbeiter, der von seinem Chef über mehrere Monate sein Gehalt nicht ausgezahlt bekommen hat, geht zu einem Anwalt und klagt. Nach dem nun Mahnbescheid, Gerichtsprozess erledigt waren, stellte sich für ihn die Frage: Wie bekommt dieser nun sein Geld wieder? Der Anspruch besteht, keine Frage, aber der Täter ist nicht zahlungswillig bzw. verfügt über keine Zahlungsmittel – und nun?
Dr. Thomas Schulte: „Nun bedarf es eines Denkmodells, das auf Opferschutz und Interessenvertretung ausgelegt ist. In der Medizin bei Immunkrankheiten, in der Geschichte bei Kriegen, überall wird ein altes Prinzip angewandt: Die Aus-Feind-mach-Freund-Strategie. Sie ist uralt, klingt einfach und ist eben doch so effektiv. Niemandem ist geholfen, wenn der Täter derart bekämpft wird, dass das Opfer kein Geld sieht. In unserem oben genannten Fall ist in Puncto Opferschutz und Interessenvertretung unser wichtigstes Ziel, die Gehälter für unseren Mandanten zu erstreiten. Im Rahmen der Legalität sind dabei leider viele Mittel nicht wirklich effektiv. Oft verhärtet ein voreiliger Gerichtsprozess derart die Fronten, dass das Geld höchstwahrscheinlich nie zu unserem Mandanten gelangt.“
Carsten Beyreuther: „Vor allem eine weitere Überlegung ist für unser Denkmodell wichtig: Die Durchbrechung des Prinzips der Sühne. Weder dem Täter, noch dem Opfer ist damit geholfen, wenn der Gerichtsprozess nur als Sühne- oder Racheakt betrachtet wird. Vielmehr muss man den Täter vom Feind zu seinem Freund machen. Insoweit ist wieder auf unser Thema Wirtschaft und Ethik zu verweisen; auch religiöse Ansichten wie Vergebung spielen dabei eine Rolle. Deshalb ist ein Gerichtsprozess nicht unbedingt die effektivste Lösung bezüglich Opferschutz und Interessenvertretung. Vielfach haben sich die Überlegungen zur Mediation als hilfreicher erwiesen. Bei einem Gerichtsprozess assoziiert der Täter sofort eine andere Vorgehensweise, denn ein Gerichtsprozess ist sehr negativ konnotiert. Der Täter fühlt sich in die Ecke gedrängt und ist an keiner Lösung interessiert.“
Einsicht als ersten Schritt
Dr. Thomas Schulte: „Es ist verständlich, dass die Vertrauensbasis zwischen dem Täter und dem Opfer zerstört ist, das Opfer wird dem Täter natürlich keinen Glauben mehr schenken. Dieses mangelnde Vertrauen muss ein Mediator oder Anwalt kompensieren und zusammen mit beiden eine Lösung erarbeiten. Als erster Schritt ist natürlich die Einsicht unabdingbar, sieht der Täter sein Fehlverhalten nicht ein, so ist eine Lösung noch in weiter Ferne. Der Täter muss verstehen, warum ein solches Verhalten illegal ist und was noch wichtiger ist, man muss ihm einen Weg aufzeigen, der nicht nur für das Opfer ertragbar ist. An einer Lösung ist er nur interessiert, wenn ihm diese Lösung auch etwas bringt. Opferschutz ist der Spagat zwischen dem Opfer und dem Täter. Wir stehen dabei ganz klar auf der Opferseite, das bedeutet jedoch nicht die Bekämpfung des Täters, sondern vielmehr den Täter hilfreich beim Opferschutz einzusetzen. Der große Synergieeffekt besteht darin, das sowohl dem Opfer als auch dem Täter geholfen werden.“
Ein solch hochgestecktes Ziel ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen:
– beide Parteien werden zusammengebracht und sind für Gespräche offen
– Klarheit darüber, dass das Öffnen und Verhandeln lohnenswert ist
– Sensibilisierung durch Verständnis der andern Seite
– Konfrontation mit dem entstandenen Schaden
– Schadenauswirkungen beim Opfer und dessen Familie, Verwandten
– Täter und Opfer müssen die Verhandlungen als gemeinsames Projekt betrachten
Es gilt, Wege mithilfe eines Mediators oder Anwalts zu finden, die einen guten Täter-Opfer-Ausgleich bewirken. Dieser Täter-Opfer-Ausgleich kann sogar gemäß § 46 a StGB mildernd auf die Strafe wirken, insofern eine solche in Betracht kommt.“
Der Arbeitskreis wird sich weiter mit den Belangen des Opferschutzes in der Wirtschaftskriminalität beschäftigen und in Seminarreihen das erworbene Wissen an Dritte weitergeben. Wirtschaftskriminalität ist auch interessengerechter Täter-Opfer-Ausgleich – Aus Feind wird Freund.
Über:
beyreutherTRAINING GmbH
Herr Carsten Beyreuther
Leite 48
14532 Kleinmachnow
Deutschland
fon ..: 0.8000.880.50.80
web ..: http://www.beyreuther-training.de
email : arbeitskreis@beyreuther-training.de
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