Anleger von Prorendita VIER Britische Leben Ideenkapital werden über Verluste informiert
Anleger der Prorendita VIER sollen zurzeit von der Verwaltungsgesellschaft schlechte Nachrichten erhalten. Die wirtschaftliche Entwicklung soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend angeschlagene wirtschaftliche Situation ihrer Anlage informiert werden. Die Verwaltungsgesellschaft berichtet von der Planung eines Maßnahmenpakets, nach welchem der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden solle. Hierdurch solle eine bessere wirtschaftliche Entwicklung abgewartet werden.
Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie wollten die Beiträge der Versicherungsnehmer bezahlen und dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben können oder die Versicherungsleistung einfordern.
Die Finanzkrise könnte die Prognose zahlreicher dieser Fonds, nach den aktuellen Erkenntnissen – wohl insbesondere des Prorendita VIER – unter Umständen zu Ungunsten der betroffenen Anleger beeinflusst haben. Diese soll die britischen Lebensversicherer nämlich wohl zu einer Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen am Ende der Laufzeit bewegt haben.
Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt. Für die Anleger der fünf Lebensversicherungsfonds „Ideenkapital Prorendita Britische Leben 1- 5“ kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht.
Betroffenen Anlegern ist es daher zu empfehlen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita VIER von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Oftmals wurden die Anleger von den Beratern der Institute nicht richtig über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt. So soll Anlegern in zahlreichen Fällen verschwiegen worden sein, dass es sich vorliegend um eine gesellschaftliche Beteiligung handelt. Auch wenn die beratenden Institute nicht über die ihnen zufließenden Provisionen und Rückvergütungen informiert haben, kann hierin eine Pflichtverletzung liegen, welche zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen kann.
Anleger sollten einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dabei sollten sich die Anleger jedoch nicht zu viel Zeit lassen, da für viele dieser Schadenersatzansprüche die Verjährung drohen kann.
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