Anleger der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) warten weiter auf ihr Geld

Die Verzögerungen bei der Auszahlung von Beteiligungsverträgen wird von Seiten der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) unter anderem mit Problemen der globalen Weltfinanzpolitik begründet. Den Anlegern wurde schon unzählige Male mitgeteilt, dass die Auszahlung angeblich kurz bevor stehe.

 

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mitteilt, hat diese für einen Anleger ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil beim Landgericht Berlin gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) erwirkt.

 

Die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) mit Sitz in der Slowakei hatte in dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall über ihre Filiale Berlin im Jahr 2013 mit dem Anleger einen Mezzanine-Kapital Beteiligungsvertrag abgeschlossen, nach dem bis zum 15.08.2014 Mezzanine-Kapital zur Verfügung gestellt und der Anlagebetrag nebst Rendite spätestens zum 15.09.2014 zurück gezahlt werden sollte. Kurz vor der geplanten Auszahlung bekam der Anleger noch ein Auszahlungsformular mit seinen Daten übersandt, auf eine Zahlung wartete er jedoch vergeblich.

 

Das Landgericht Berlin sprach dem Anleger in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 zu. Dies entspricht der Summe der Einzahlung nebst der versprochenen Rendite. Zudem urteilte das Landgericht Berlin auch aus, dass Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 zu zahlen sind und die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

 

Dieses Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin sowie Standort in Zürich, nach der die Anleger sich nicht weiter vertrösten lassen müssen, da sie einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch besitzen und die Auszahlungssumme zuzüglich Verzugszinsen gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) geltend machen können.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen betroffenen Anlegern, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de

 

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