Abmahnung Impressum
EuGH zur Impressumspflicht: Telfonnummer im Impressum nicht erforderlich
Die bisher sehr umstrittene Frage, ob im Rahmen der geltenden Impressumspflicht der Webseiten-Betreiber auch eine Telefonnummer angeben muss, wurde vom EuGH bewertet und beantwortet.
Mehrere Gerichte haben in der Vergangenheit eine solche Pflicht bestätigt und von den Webseiten-Betreiber verlangt eine Telefonnummer anzugeben oder die Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten zu gewährleisten. (so. LG Bamberg, Urt. v. 23.11.2012 – Az.: 1 HK O 29/12).
Bewertet wurde der Sachverhalt unter Maßgabe des Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG sowie des darauf basierenden § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG.
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
[…]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
Der EuGH hat die umstrittene Frage nun beantwortet:
Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich. Der Betreiber einer Internetseite ist jedoch verpflichtet weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen.
„…dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen.
Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.“
Fazit:
Webseiten-Betreiber müssen im Impressum zusätzlich zur E-Mail eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme angeben. Eine schnelle Kontaktaufnahme muss weiterhin gewährleistet werden. Die Angabe einer Telefonnummer ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.
Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 0611 94 69 19 99, 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140
Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/anwalt/abmahnung-filesharing/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-wiesbaden/
Über:
LEXKONNEX/Abmahnung
Frau Jenny Gocheva
Frankfurter Str. 5
65189 Wiesbaden
Deutschland
fon ..: 0611 94691999
fax ..: 0911 308 444 03 99
web ..: http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-wiesbaden/
email : kontakt@lexkonnex.de
Kanzleisteckbrief:
LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Start-Up Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und hilft ihnen bei der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung von Geschäftsideen. Im Rahmen der Beratung werden Unternehmer zu allen geschäftsrelevanten Themen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz sowie Marken- und Wettbewerbsrecht unterstützt. Auch die nähre Betrachtung von Konkurrenten und Mitbewerber mit einer ausführlichen Vor- und Nachteileinschätzung der zu realisierenden Geschäftsidee stellen einen Teil der Beratung dar. Insbesondere im Bereich der Neuen Medien werden Existenzgründer in die speziellen Problematiken des IT-Rechts und Medienrechts eingeführt. Denn speziell im Internet gelten insbesondere im Hinblick auf innovative Vertriebswege rechtliche Anforderungen deren Vernachlässigung schnell zu Ärger und gar Existenzbedrohung führen können.
Pressekontakt:
LEXKONNEX
Frau Jenny Gocheva
Kieler Str 5
01109 Dresden
fon ..: 0351 309 90 140
web ..: http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
email : pr@lexkonnex.de