DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy

Die Probleme bei dem DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy wollen trotz angestrebter Sanierung offenbar nicht enden.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rückforderung der geleisteten Ausschüttungen durch die Gesellschaft in den vergangenen Jahren, soll es auch weiterhin keine guten Nachrichten von dem Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 126 für die Anleger geben. Es soll sogar ein Kapitalschnitt mit Kapitalerhöhung durchgeführt worden sein. Trotz dieser Sanierungsmaßnahmen werden jedoch angeblich auch zukünftig keine Ausschüttungen an die Anleger erfolgen.

Die Probleme der Fonds sollen hauptsächlich aus der Schifffahrtskrise herrühren. Daneben sind die Probleme wohl durch die von deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken geschaffenen Überkapazitäten auf dem Schifffahrtsmarkt entstanden.

Bei der Beteiligung an dem DS-Rendite-Fonds Nr. 126 handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, wobei die Anleger nach dem Fondskonzept an der Vercharterung der Fondsschiffe partizipieren sollten.

Häufig sollen Anleger allerdings nicht über die Risiken von unternehmerischen Beteiligungen, wie beispielsweise über ein etwaiges Totalverlustrisiko, aufgeklärt worden sein. Der DS-Rendite-Fonds Nr. 126 soll wohl von zahlreichen Beratern noch als sicheres Investment angepriesen worden sein.

Anleger solcher Schiffsbeteiligungen sollten ihre Verluste jedoch nicht tatenlos hinnehmen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft umfassend und einzelfallbezogen wie Ihre Beteiligungen noch zu retten sein könnten oder ob eventuell Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung bestehen.

Neben der fehlenden oder fehlerhaften Aufklärung über das mögliche Totalverlustrisiko einer solchen unternehmerischen Beteiligung, könnten sich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung der Anleger unter Umständen auch aus anderen Gesichtspunkten ergeben. Außerdem könnten sich Schadensersatzansprüche daraus ergeben, dass Anleger möglicherweise nicht über die offenbar erfolgte Kreditaufnahme in einer Fremdwährung aufgeklärt worden sind. Letztlich können sich bei Kapitalanlagen auch Schadenersatzansprüche aus etwaigen Fehlern in den Prospekten der Fonds ergeben.

Anleger sollten sich wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen umgehend durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt im Hinblick auf ihre Beteiligungen an einem solchen Schiffsfonds beraten lassen.

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