Bargeld? Nein danke! Spanien schränkt Bargeldverkehr ein
Nirgendwo auf der Welt sollen so viele 500-Euro-Banknoten im Umlauf sein wie auf Mallorca.
Deutsche Touristen kaufen bei ihren Spanienbesuchen gern mit Bargeld ein. Von Schmuck und Antiquitäten bis zur Ferienimmobilie – häufig wird ein Teilbetrag mit Bargeld belegt, nach dessen Herkunft niemand fragt. Spanien hat jetzt die Möglichkeiten der Bargeldzahlung, wenn ein Unternehmer beteiligt ist, für die Spanier auf 2.500 EUR, für Touristen auf 15.000 EUR beschränkt. Näheres erläutert der internationale Wirtschaftsjurist Lutz Minkner, Vorstand des auf Mallorca ansässigen Immobilienunternehmens Minkner & Partner Mallorca Immobilien(www.minkner.com).
Nirgendwo auf der Welt sollen so viele 500-Euro-Banknoten im Umlauf sein wie auf Mallorca. Auch auf dem spanischen Festland gibt es unstreitig eine Schattenwirtschaft, und viele Waren und Dienstleistungen werden „negro“ und cash bezahlt. Dem will nun die spanische Regierung einen Riegel vorschieben: Seit dem 19. November 2012 sind Barzahlungen im spanischen Geschäftsverkehr nur noch in geringem Umfang möglich. Bei Verstößen gibt es drastische Strafandrohungen.
Für welchen Personenkreis gelten diese Vorschriften? Zukünftig sind Bargeldzahlungen über 2.500 EUR immer dann verboten, wenn einer der Beteiligten als Selbständiger oder Unternehmer handelt. Nur wenn der Zahlende nachweist, dass er nicht in Spanien steueransässig ist und nicht als Selbständiger oder Unternehmer handelt, erhöht sich der zulässige Barbetrag auf 15.000 EUR. Mit dieser Ausnahmevorschrift will man die Einkaufslust von Touristen – gleichviel wie das Geld erlangt wurde – fördern.
Die Definition der Barzahlung orientiert sich am spanischen Geldwäschegesetz. Danach gilt als Barzahlung nicht nur eine Zahlung mit Geldscheinen oder Münzen, sondern auch mit Überbringerschecks.
Schon vorsorglich ein Hinweis: Das Gesetz verbietet es ausdrücklich, bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft den Rechnungsbetrag in mehrere Beträge unter 2.500 EUR zu stückeln. Ebenfalls ist es unzulässig, bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft einen Teilbetrag zu überweisen und einen anderen bar zu zahlen.
Kann das spanische Finanzamt eine verbotene Barzahlung nachweisen, wird es teuer, wobei der Zahlende und der Zahlungsempfänger gesamtschuldnerisch haften. Die Geldstrafe beträgt 25 % der geleisteten Barzahlung. Mit einer Möglichkeit der Strafbefreiung wird das Denunziantentum gefördert. Wer nämlich als Beteiligter innerhalb von drei Monaten nach dem Vollzug des Bargeschäfts dieses bei der Steuerbehörde anzeigt, erlangt Strafbefreiung.
Über:
Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L.
Herr Lutz Minkner
Avda. Rey Jaime I 109
07180 Santa Ponsa
Spanien
fon ..: +34 971 695 255
fax ..: +34 971 695 695
web ..: http://www.minkner.com
email : presse@minkner.com
Nur wenige Immobilienunternehmen Mallorcas können auf eine lange und erfolgreiche Firmengeschichte verweisen. Minkner & Partner ist stolz auf eine 28-jährige Firmengeschichte. Das Unternehmen wurde 1984 in Deutschland von dem Rechtsanwalt Lutz Minkner und Partnern aus den Bereichen der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe gegründet und arbeitet seit 1993 ausschließlich – nunmehr in spanischer Rechtsform – als Immobilien-Berater auf Mallorca.
Das Unternehmen wird geführt von der Immobilienkauffrau Edith Minkner und dem Wirtschaftsjuristen Lutz Minkner. Ein dream-team mit Leidenschaft und Kompetenz: Edith Minkner leitet den Vertrieb und hat sich als Sachverständige für die Bewertung von Immobilien einen Namen gemacht. Lutz Minkner kann auf eine vierzigjährige Berufstätigkeit als Rechtsanwalt, Dozent, Fachbuchautor und Unternehmer verweisen und ist aufgrund zahlreicher Publikationen und Fachbücher ausgewiesener Experte für das spanische und internationale Immobilien- und Steuerrecht. Lutz Minkner ist zudem zertifizierter „experto inmobiliario“ und Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung.
Auch der beste Dirigent ist nichts ohne ein gutes Orchester. Das Minkner & Partner Team besteht heute aus 40 best geschulten und kompetenten Mitarbeitern, die mindestens dreisprachig (deutsch, englisch, spanisch; aber auch italienisch, französisch, portugiesisch, russisch, bulgarisch, ungarisch, tschechisch, slowakisch) sind und die Philosophie des Unternehmens nach draußen tragen. Viele von ihnen haben ein akademisches Studium absolviert oder eine anspruchsvolle Ausbildung genossen. Edith und Lutz Minkner sind stolz auf ihre Mitarbeiter, und die Mitarbeiter sind stolz auf ihr Unternehmen.
Und schließlich hat sich in den fast 20 Jahren, in denen Minkner & Partner auf Mallorca arbeitet, ein dichtes und vertrauensvoll zusammen arbeitendes Netzwerk mit international orientierten Juristen, Notaren, Steuerberatern, Finanzfachleuten, Architekten, Bauunternehmen und allen Experten rund um die Immobilie gebildet.
Pressekontakt:
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