Folgen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Mehr als nur eine Gedankenlosigkeit
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder im Volksmund: „Ich fahr zur Zeit ohne Lappen“, bzw. „hab ich nie gemacht“, kann aus vielen Situationen heraus geschehen. Der eine hat nie die Fahrerlaubnisprüfung gemacht oder bestanden, der andere musste aufgrund einer „Alkoholfahrt“ ein Fahrverbot kassieren oder hat die Fahrerlaubnis ganz verloren. Jugendliche fahren oft mit getunten Mofas und Rollern, „der ist offen“ und haben damit nur eine Fahrerlaubnis für ein „50er Roller“, wenn dieser jedoch um die 80 km/h fährt, bräuchte der Halter und Führer eine andere Fahrerlaubnis.
Das nicht nur Mofafahrer ihre Fahrzeuge tunen, sondern auch Motorradfahrer verbotene, die Leistung steigernde Veränderungen vornehmen, zeigt ein Fall in welchem ein 18-Jähriger, der nach seiner Führerscheinprüfung zwei Jahre lang nur Motorräder bis zu einer Leistung von 25 kW fahren darf, mit einer ungedrosselten Yamaha mit 91 kW angetroffen wird. Zwar war für dieses Fahrzeug eine Leistungsreduzierung in den Papieren eingetragen, der Fahrer hatte diese technischen Drosselungen jedoch für einen Renneinsatz des Motorrades ausgebaut und ist nachher mit dem ungedrosselten Motorrad auf öffentlichen Straßen gefahren.
Aus rechtlicher Sicht wird zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein unterschieden. In Deutschland besteht generell eine Pflicht zum Mitführen des Führerscheins, wer z.B. Auto fährt und hat seinen Führerschein (also nur die Karte) nicht bei sich, handelt ordnungswidrig und bekommt ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro aufgedrückt.
Hinsichtlich einer zu erwartenden Strafe bei einer Verurteilung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hingegen, kommen Ersttäter zumeist mit einer Geldstrafe zwischen 10 und 30 Tagessätzen davon. Bei jugendlichen Tätern ohne eigenes Einkommen werden stattdessen gerne Sozialstunden angeordnet. Außerdem bekommt der Täter sechs Punkte in Flensburg.
Das Fahrverbot, eine mögliche Nebenstrafe, kann für ein bis drei Monate verhängt werden. Das Fahrverbot wird mit Rechtskraft des Urteils wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist das Führen eines Kraftfahrzeugs als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar.
Fahrverbote können auch als Nebenfolge einer Bußgeldentscheidung verhängt werden.
Beispielsweise werden Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 31 km/h innerorts mit einem Fahrverbot für einen Monat geahndet. Bei einem Punktestand von 18 in Flensburg wird übrigens ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen. Im Gegensatz zum Fahrverbot ist der Entzug der Fahrerlaubnis dauerhaft.
Dies bedeutet, die Fahrerlaubnis muss neu erteilt bzw. neu beantragt werden.
Entzieht das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis, so ist gleichzeitig bestimmt, dass für die Dauer von mindestens sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird logischerweise nur die Sperre angeordnet.
Es kann aber auch für den Freund oder die Freundin haarig werden.
Ein klassischer Fall lautet wie folgt:
Am Donnerstag, gegen 19 Uhr, hielten Beamte der Polizeiinspektion … in …. einen Pkw zur Verkehrskontrolle an. Der Pkw wurde von einem 18-jährigen gesteuert. Bei der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der 18-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Dies wurde ihm zuvor durch ein Urteil vom Amtsgericht… entzogen aufgrund mehrere „Alkoholfahrten“.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass eine 19-jährige Frau aus …, welcher der Pkw gehört, dem 18-Jährigen ihren Pkw geliehen hatte, obwohl dieser nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war. Gegen den 18-jährigen Fahrzeugführer wird Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen die 19-jährige Fahrzeugbesitzerin Anzeige wegen der Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Sollte nun der 18-Jährige noch einen Unfall bauen dann steht nicht nur eine erhebliche Strafe im Raum sondern zudem großer Ärger mit den Versicherungen.
Wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis hinter dem Steuer eines Autos Platz nehmen und einen Unfall verursachen, hat dies nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern schränkt auch Ihren bestehenden Versicherungsschutz massiv ein.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss zwar dennoch in vollem Umfang für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, kann jedoch im Gegenzug Regress von Ihnen fordern.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Vollkaskoversicherung die Leistung sogar ganz verweigern, wenn der Unfallfahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Denn grundsätzlich gehört es zu den ständigen Pflichten des Versicherungsnehmers, die gesetzeskonforme Verwendung des versicherten Wagens sicherzustellen. Bei einer entsprechenden Pflichtverletzung muss der Versicherungsnehmer den Schaden daher aus eigener Tasche zahlen.
An der Freundin kann man sehen, dass man sich auch als Halter eines Kraftfahrzeugs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig machen kann, wenn man es (fahrlässig oder vorsätzlich) zulässt oder anordnet, dass ein Fahrer ohne die entsprechende Fahrerlaubnis das Fahrzeug führt.
Als Halter eines Kraftfahrzeugs muss man sich also theoretisch, ähnlich wie Autovermietungen, den Führerschein eines Fahrers zeigen lassen, bevor dieser mit dem eigenen Auto losfährt.
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Rechtsanwalt Frank M. Peter
Herr Frank Matthias Peter
Kirchstraße 1
64283 Darmstadt
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