Aus für das Steuerabkommen mit der Schweiz?
Es scheint, dass der Streit zwischen Deutschland und der Schweiz vorerst kein Ende finden wird. Am 23.11.2012 wurde im deutschen Bundesrat nun das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz gestoppt.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Abstimmung haben einige Parteien dem Steuerabkommen wohl nicht zugestimmt. Derweilen wurde das Abkommen in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Dort sollen weitere Beratungen folgen.
Grund für dieses Steuerabkommen sollte die Nachversteuerung des in der Schweiz angelegten „Schwarzgeldes“ sein. Es war vorgesehen, dass es rückwirkend eine pauschale Besteuerung für den Zeitraum der letzten 10 Jahre mit einem Prozentsatz zu 21 bzw. bis zu 41 Prozent geben solle. In Zahlen sollte das für den deutschen Staat anscheinend Steuereinnahmen in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro bedeuten.
Einige Parteien sollen das Abkommen nicht für ausreichend gehalten haben, denn es bestehe die Möglichkeit, dass den Steuersündern die Anonymität erhalten geblieben wäre. Das Steuerabkommen zwischen beiden Ländern scheint zunächst auf Eis gelegt worden zu sein. Von einer allgemeinen Zufriedenheit im Bundesrat ließ sich dennoch nicht reden. Befürworter des Abkommens sollen darauf hingewiesen haben, dass durch eine mögliche Verjährung der Steueransprüche dem Fiskus mögliche Verluste entstehen könnten.
Demgegenüber ist die Schweiz zuversichtlich. Sie hofft weiterhin auf eine Einigung mit Deutschland. In der Schweiz hatte das Steuerabkommen bereits alle parlamentarischen Abstimmungen durchlaufen. Weitere Steuerabkommen habe die Schweiz bereits für das Jahr 2013 mit Großbritannien und Österreich geplant.
Anscheinend habe sie auch unabhängig von der Entscheidung im deutschen Vermittlungsausschuss steuerliche Reformen eingeleitet. So soll die Schweiz in Zukunft wohl nur noch Vermögen verwalten, dessen Verlagerung in der Bundesrepublik angezeigt wurde.
Die Steuerhinterziehung kann enorme strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Viele deutsche Staatsbürger haben unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt. Diesen ist im Zweifel eine Selbstanzeige anzuraten. Eine Selbstanzeige sollte jedoch nicht ohne vorherige rechtliche Beratung erfolgen. Außerdem ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu empfehlen.
Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt besteht für den Anzeigenden im Einzelfall die Möglichkeit, Straffreiheit zu erlangen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige entfällt jedoch, sofern die Tat vorher von den zuständigen Behörden aufgedeckt werden sollte.
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