Schiffsfonds der GEBAB Unternehmensgruppe offenbar in Schwierigkeiten
Die GEBAB Unternehmensgruppe gehört zu den führenden Vermögensanlagegesellschaften in Deutschland. Nun sollen Schiffsfonds, die zu der Gruppe gehören, offenbar in Schwierigkeiten stecken.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus hat sich als Spezialist für Schiffsbeteiligungen etabliert Das Gesamtportfolio der GEBAB Unternehmensgruppe umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrt, welches sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammensetzt. Die Investitionen erfolgen vornehmlich in große, weltweit operierende Container-, Tank- und Bulkschiffe. Außerdem stellt die Treuhandverwaltung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dar. Als Treuhänder übernimmt die GEBAB die Verwaltung des Anlegerkapitals. Bislang soll Kapital in Höhe von 4 Mrd. Euro investiert worden sein. Die Investitionen des Kapitals erfolgten dabei, laut Angaben des Emissionshauses, von rund 18.000 betreuten Investoren.
Zu der GEBAB Unternehmensgruppe gehören u.a. auch die Schifffonds MT „Artic Bridge“ und MT „Baltic Sea“, welche von der Schifffahrtskrise betroffen sein sollen. Viele der von Schifffahrtskrise betroffenen Schiffe sollen sich schon in der Sanierung befinden, sodass die Anleger gegebenenfalls sogar mit Nachschussforderungen konfrontiert werden könnten.
In den Zeiten der Unsicherheit und Angst der Anleger um das investierte Geld, das oft als Altersvorsorge dienen sollte, ist es erforderlich, einen kompetenten Rat einzuholen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage oftmals Gesellschafter geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass es nicht nur zu einem Totalverlust der Beteiligungen kommen kann, sondern zudem könnten Nachschussforderungen im Raume stehen.
Oft sollen Anleger von ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind, ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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