Trübe Aussichten für den DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory
Auch an dem Rohöltanker VLCC Mercury Glory soll die Schifffahrtskrise ihre Spuren hinterlassen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory können unter Umständen Grund zu Zweifeln haben, ob sie die ursprünglich von ihnen investierten 45,2 Mio. EUR in den Fonds noch einmal wiedersehen. Eine geringe Nachfrage an Schiffstransporten bei einem gleichzeitigen Überangebot an Transportkapazität und dadurch entstehende niedrige Charterraten sollen die Gründe für die Probleme auf dem Schifffahrtsmarkt sein, von denen auch viele Dr. Peters Schifffonds betroffen seien. Dies kann schwerwiegende Folgen für die Anleger haben, die oft ursprünglich geglaubt hatten, ihre Anlage sei sicher.
Im Jahr 2011 habe der DS-Fonds Nr. 112 Mercury Glory so nur 61 % der ursprünglich vereinbarten Chartereinnahmen erzielt, heißt es. Sollte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern, könne es dazu kommen, dass die Anleger bisher erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen müssen. Im schlimmsten Fall muss bei einer Fondsanlage immer die Möglichkeit einer Insolvenz bedacht werden.
Vielen Anlegern sind derartige Szenarien jedoch gänzlich unbekannt. Dies kann daran liegen, dass sie bei ihrer Fondszeichnung nicht ausreichend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sind. Beim DS-Fonds Nr. 112 wurden die Anleger durch ihre Investition Kommanditisten einer Kapitalgesellschaft. Folge ist, dass sie im Fall einer Insolvenz unter Umständen ihre komplette Anlage verlieren können und der Insolvenzverwalter von ihnen auch bereits erhaltene Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückverlangen kann.
Wem bei seiner Zeichnung dieses Totalverlustrisiko verschwiegen wurde, der sollte schnellstmöglich einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Hier und auch bei anderen Arten der Falschberatung besteht nämlich häufig die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Institution geltend zu machen. So können Anleger bei erfolgreichem Vorgehen ihre gesamte Einlagesumme zurückerhalten.
Gerade in Hinblick darauf, dass Ihre Ansprüche möglicherweise bald verjähren, sollten Sie schnell handeln. Eine Verbesserung der Situation auf den Schifffahrtsmärkten soll zudem nach aktuellen Prognosen im Jahr 2013 nicht zu erwarten sein. Es ist also empfehlenswert, einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, der prüfen kann, ob Möglichkeiten bestehen, sich von einer Anlage in finanzieller Schieflage zu lösen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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