König & Cie. Renditefonds 50: MT ,,King Dorian“ könnte unter Problemen leiden
Die König & Cie. Renditefonds 50 – MT ,,King Dorian“ schien die Krise bis zum Beginn des Jahres 2012 jedoch gut zu überstehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Weltwirtschaftskrise ist an der Schifffahrtsbranche nicht spurlos vorbeigegangen. In den letzten Jahren kam es in der Branche zu einem Überangebot an Transportkapazität. Dagegen hielt sich die Nachfrage nach Schiffstransporten vergleichsweise gering. Dadurch entstanden niedrige Charterraten der Transportschiffe, welche zu den Problemen der Schifffonds führten. Nun soll aber deutlich werden, dass auch die König & Cie. Fonds von der andauernden Krise betroffen sein könnten. Dieser Umstand könnte für Anleger ungeahnte Folgen haben. Einige der Gesellschaften mussten bereits Insolvenz anmelden.
Die Folgen bei einer Insolvenz können ganz einfach und gleichzeitig erschreckend sein. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise unter Umständen das Recht haben, die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen.
Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Diese könnten sich vor allem daraus ergeben, dass die Anlageberater die Fonds ihren Kunden in der Regel vergleichbar einem Sparbuch als „genauso sicher, aber besser verzinst“ angepriesen haben sollen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Eine Schifffondsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist. Daher ist eine Schifffondsbeteiligung auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Für die Anleger betroffener Schiffsfonds und Flottenfonds könnte daher die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln. Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.
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