DS-Fonds Nr. 112 – VLCC Mercury Glory: Sitzen Anleger möglicherweise auf dem sinkenden Schiff?
Wieder schlechte Nachrichten für die Schiffsfondsanleger .Die negativen Entwicklungen an den Schifffahrtsmärkten setzen sich fort. Nun soll auch der Rohöltanker VLCC Mercury Glory betroffen sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht nur die geringe Nachfrage an Schiffstransporten, sondern auch das Überangebot an Transportkapazität führte wohl zu niedrigen Charterraten. Der vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegte DS-Fonds Nr. 112 – VLCC Mercury Glory soll im Jahr 2011 nur 61 % der ursprünglich vereinbarten Chartereinnahmen erzielt haben. Beträchtliche Charterrückstände seien die Folge. Dieser Umstand könnte für Anleger kritische Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise nicht ausführbare Ausschüttungen.
45,2 Mio. Euro haben die Anleger in den Dr. Peters DS- Renditenfonds Nr. 112 – VLCC Mercury Glory investiert. Es ist jedoch äußerst fraglich, ob sie von diesem Geld jemals etwas zurückbekommen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und, dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren könnten. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Die Folgen bei einer Insolvenz können ganz einfach und gleichzeitig erschreckend sein. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise unter Umständen das Recht haben, die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen. Die Anleger würden hier also nicht nur ihr Geld nicht bekommen, sie müssten vielmehr die bereits erlangten Ausschüttungen zurückzahlen.
Für die Anleger betroffener Schiffsfonds könnten also nicht nur hohe Kapitalverluste sondern auch die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Anleger sollten ihre Situation nicht tatenlos hinnehmen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt berät Sie gerne umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche.
Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um mögliche Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Sollten Sie als Betroffener sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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