Bundesgerichtshof lässt in Bezug auf SHB Innovative Fondskonzepte neu entscheiden

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper Köpke Rechtsanwälte melden einen Erfolg am Bundesgerichtshof, nachdem Oberlandesrichter erfolgsträchtige Forderungen von Anlegern abgewiesen hatten. In der Sache wurden zwei gravierende Fehler festgestellt und die Sache schließlich zurückverwiesen.

In dem Fall ging es um die Feststellung der Schadensersatzforderung zweier Anleger gegen die prospektverantwortliche ehemalige persönlich haftende Gründungsgesellschafterin SHB Innovative Fondskonzepte GmbH, die später insolvent ging. Die klagende BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Maren Beckmann dazu: „Die Ansprüche sind hinreichend erfolgsträchtig und es gibt gegebenenfalls eine gute Quote. Weil viele Anleger den Weg nicht gegangen sind und keine Forderungen in dem Verfahren angemeldet haben“ Und klagte.

Das Oberlandesgericht ließ die Berufung nicht zu, da der notwendige Beschwerdewert nicht erreicht sei, obwohl der Insolvenzverwalter mit einer nennenswerten Quote rechnet. Nach der eingereichten Beschwerde am Bundesgerichtshof, gab dieser ihnen Recht. Das Münchener Oberlandesgericht hatte die Berufung zu Unrecht verworfen und muss jetzt neu entscheiden.

Jetzt gab der Bundesgerichtshof den Anlegern Recht. Das Münchener Oberlandesgericht hatte die Berufung zu Unrecht verworfen. Und muss jetzt neu entscheiden. Gleichzeitig gaben die Richter des BGH dem Oberlandesgerichtssenat auch noch eine Rechtsmeinung mit. Die von vielen Münchener Richtern geforderte Zug-um-Zug-Anmeldung passt nicht. Im Insolvenzverfahren muss die Gegenforderung quantifiziert werden. Das hatten die Gröpper Köpke Rechtsanwälte von Anfang an getan und offensichtlich alles richtig gemacht. Jetzt muss das Gericht in der Sache entscheiden. Auch wenn es den Gerichten nicht gefällt. Und die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Gröpper Köpke werden über das, was die machen, wachen.

Qualifizierter Rechtsbeistand sei von entscheidender Bedeutung. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen.

Quelle: http://www.businessportal24.com/de/shb-ffb-der-bgh-kassiert-die-anlegerunfreundliche-rechtssprechung-des-13-muenchener-zivilsenats.html

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